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Finanzordnung
Gestützt auf Art. 14 der Statuten erlässt der Vorstand die nachfolgende Finanzordnung: 
A Grundsätze1.Die Mittel der Elternvereinigung dürfen ausschliesslich zur Erfüllung des statutarischen Zwecks verwendet werden. 2.Die Beschaffung von Mitteln unter dem Namen der Elternvereinigung soll ausschliesslich zur Erreichung des statutarischen Zweckes erfolgen. 3.Veranstaltungen zur Beschaffung von Mitteln für die Elternvereinigung und für die Kontaktgruppen dürfen ausschliesslich unter dem vollständigen, richtigen Namen der Elternvereinigung durchgeführt werden, gegebenenfalls unter Hinweis auf die veranstaltende Kontaktgruppe. 4.Die finanzielle Organisation ist Sache der Elternvereinigung. Sie kann davon Teile an die Kontaktgruppe delegieren.
B Budgets5.Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung das laufende Budget zur Genehmigung vor. 6.Die Kontaktgruppen erstellen zuhanden des Vorstandes bis Ende Jahr ein Grobbudget für das kommende Vereinsjahr.
C Kompetenzaufteilung7. Elternvereinigung
7.1 Einnahmen
a) Mitgliederbeiträge
Die Art und Höhe der Mitgliederbeiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Sie betragen zur Zeit:
Beitragsfrei
Von der Beitragspflicht gegenüber der Elternvereinigung sind ganz oder teilweise ausgenommen
Über Freistellungen (Härtefälle, Ehrenmitglieder etc.) entscheidet der Vorstand.
b) Vereinsweite Veranstaltungen
Zu den Einnahmen der Elternvereinigung gehört der Nettoerlös aus vereinsweiten Veranstaltungen, wie insbesondere allen Veranstaltungen (auch der Kontaktgruppen) zum Tag des herzkranken Kindes.
Der Vorstand kann in Absprache mit den Kontaktgruppen weitere vereinsweite Veranstaltungen beschliessen.
c) Spenden
Spenden, die vom Spender nicht ausdrücklich einer Kontaktgruppe zugewendet werden oder sonstwie zweckbestimmt sind, einschliesslich der Gönnerbeiträge, stehen vollumfänglich der Elternvereinigung zu.
d) Materialverkäufe
Werbematerialien und Verkaufsartikel werden zu einem vom Vorstand festgelegten Preis an die Kontaktgruppen abgegeben und von diesen zum gleichen Preis weiterverkauft.
e) Lokale Aktivitäten
Die Elternvereinigung erhält von den Kontaktgruppen mit eigenem Konto 75 % des Nettoerlöses von Veranstaltungen der Kontaktgruppen auf lokaler Ebene.
f) Das Bundesamt für Sozialversicherung beteiligt sich an der Entschädigung des Sekretariats.
7.2 Ausgaben
a) Betreuung
Die Elternvereinigung vergütet Betreuungstelefonate und Porti vollumfänglich, andere Betreuungsspesen unterstützt sie durch angemessene Beiträge nach vorgängiger Bewilligung der Spesen durch den Vorstand.
b) Veranstaltungen und Aktivitäten
Ausgaben für Veranstaltungen und Aktivitäten, die von der Elternvereinigung organisiert werden, wie GV, Ferienlager, Herausgabe von Herzblatt, Drucksachen und dergleichen, gehen zu Lasten der Elternvereinigung.
Die Elternvereinigung kann lokale Veranstaltungen wie Vorträge u.ä. auf rechtzeitiges Gesuch hin mit angemessenen Beiträgen unterstützen.
c) Die Vereinigung unterhält auf ihre Kosten ein Sekretariat zur Erledigung administrativer Arbeiten. 8. Kontaktgruppen
8.1 Organisatorisches
a) Die Kontaktgruppe kann eine eigene Kasse unterhalten
Dazu richtet sie ein eigenes Bank- oder Postscheckkonto ein, das in Zusammenarbeit mit dem Vereinskassier revidiert wird. Die Kontaktgruppe ernennt einen Kassier.
Die Kontaktgruppe bezeichnet die für das Konto Zeichnungsberechtigten und meldet diese dem Vorstand.
Die Ernennung eines Kassiers sowie die Einrichtung eines eigenen Bank- oder Postcheckkontos wird den Kontaktgruppen freigestellt. Solange sie von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht haben, stehen sämtliche nicht zweckgebundenen Einnahmen, die bei der Kontaktgruppe eingehen, vollumfänglich der Elternvereinigung zu, und die Ziff. 8.2 a gelangt auf diese Kontaktgruppen nicht zur Anwendung.
8.2 Einnahmen
a) Lokale Veranstaltungen
Die Kontaktgruppen mit eigenem Konto behalten 25 % des Nettoerlöses aus lokalen Veranstaltungen.
b) Spenden
Die Kontaktgruppen behalten ihnen ausdrücklich zugewendete oder sonstwie zweckgebundene Spenden, wobei zweckgebundene Spenden ausschliesslich für den vom Spender bezeichneten Zweck zu verwenden sind.
c) Betreuungsspesen
Die Kontaktgruppen erhalten von der Elternvereinigung ihre Betreuungsspesen (Telefonate, Porti) vollumfänglich vergütet.
Andere Betreuungsspesen werden von der Elternvereinigung ganz oder teilweise vergütet, wenn sie vorgängig vom Vorstand bewilligt wurden.
8.3 Ausgaben
Die Ausgaben der Kontaktgruppen bestehen im wesentlichen aus Betreuungsspesen sowie aus Kosten, welche lokale Veranstaltungen verursachen. 9. InkrafttretenDiese Statuten und Finanzordnung wurden von der Mitgliederversammlung am 27. März 2004 genehmigt und treten dadurch in Kraft. Sie ersetzen die Statuten und Finanzordnung in der Fassung vom 26. März 1994.

Hinweis:
Die Finanzordnung ist als PDF-Datei auch unter Downloads verfügbar.
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